IMMOBILIENVERWALTUNG - WOHNUNGSEIGENTUM
Der österreichische Immobilienverwalter ist ein nach strengen Prüfungskriterien ausgewählter und ausgebildeter Immobilienmanager und vereinigt höchste Kompetenz für das gesamte Immobilienwesen sowie alle Immobiliendienstleistungen. Die primäre Aufgabe ist die treuhändige und bestmögliche Bewirtschaftung des ihm anvertrauten Immobilienvermögens.
UNSERE LEISTUNGEN IMMOBILENVERWALTUNG - WOHNUNGSEIGENTUM (Basis)
- Ordentliche Verwaltung im Sinne des § 20 WEG, diese umfasst insbesondere:
- Budgetierung und Legen von Jahresvorschauen
- Vorschreibung und Abrechnung von Betriebskosten und Rücklagen - Jahresabrechnung (Gesamte Liegenschaftsbetriebskosten- sowie Reparaturfondabrechnung) samt detaillierter Aufstellung für jeden Wohnungseigentümer
- Vorschreibung und Abrechnung von Heizkosten und Warmwasser (Gesamte Liegenschaftsheizkosten- sowie Warmwasserverbrauchsabrechnung) samt detaillierter Aufstellung für jeden Wohnungseigentümer
- Ständige Überwachung des Zahlungsverkehrs
- Effizientes Mahnwesen
- Abgabenvorschreibungen an sämtliche Behörden, Ämter und Institutionen, wie Finanzamt, Stadtkasse, Gemeinde etc.
- Gesamte Hausbetreuer-Verrechnung, samt aller Abgaben
- Regelmäßige Objektbegehungen
- Schadensabwicklungen
- Versicherungsabwicklungen
- Umsatzsteuerverrechnung
- Beauftragung, Organisation und Abwicklung von laufenden Wartungs-, Instandhaltungs- und Verbesserungsarbeiten
- Abhaltung von Eigentümerversammlungen
ABRECHNUNG
Unsere Abrechnungen werden innerhalb der gesetzlichen Abrechnungslegungsfristen ordnungsgemäß erstellt und basieren auf den Richtlinien der ÖNORM A4000. Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass jeder Wohnungseigentümer ein eigenes Abrechnungsexemplar persönlich zugesandt bekommt.
VERWALTUNGSDAUER
Im Sinne der §§19 und 21 WEG unbefristet; eine Kündigung ist beiderseits zu jedem Ende der Abrechnungsperiode unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten möglich.
HONORARGESTALTUNG
Die Honorargestaltung richtet sich nach unserer individuellen Dienstleistungspalette und den liegenschaftsspezifischen Vereinbarungen, die im Rahmen einer Erstbesichtigung sowie eines Erstgesprächs persönlich erörtert und anschließend detailliert schrifltich im Rahmen einer Anbotslegung dokumentiert werden.
KOMMUNIKATION
Alle wichtigen Informationen im Zusammenhang mit Ihrer Liegenschaft - wie Abrechnungen, jegliche Korrespondenz, Benachrichtigungen, Abstimmunterlagen, Versammlungsinformationen uvm. – senden wir Ihnen persönlich auf dem Postweg zu. Eine Übersendung in elektronischer Form ist auf Wunsch selbstverständlich jederzeit möglich.
EIGENTÜMERVERSAMMLUNG